Begutachtungsprozess

Damit die eingereichten Beiträge angenommen werden, werden alle wissenschaftlichen Artikel einem doppelten anonymen Begutachtungsprozess durch zwei voneinander unabhängige Fachpersonen aus den entsprechenden Fachgebieten unterzogen.

Gutachter der Zeitschrift „Germanistik und Skandinavistik“ sind angesehene Wissenschaftler aus Bulgarien, Deutschland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Bosnien und Herzegowina, Italien, Ungarn, Polen u.a. Zum Zwecke des Begutachtungsprozesses unterhält das Redaktionskollegium ein Verzeichnis mit potenziellen Gutachtern, das unablässig ergänzt und aktualisiert wird.

Der Vorgang zum Einreichen und Rezensieren der Publikationen wird durch das Open Journal System (OJS) verwaltet.

Vor dem Begutachtungsprozess werden alle Beiträge mithilfe des StrikePlagiarism.com-Plugins auf der ELearning-Plattform der Universität Sofia auf Plagiate überprüft.

Der Begutachtungsprozess für Beiträge in der Zeitschrift „Germanistik und Skandinavistik“ schließt folgende Etappen ein:

1. Die Chefredakteure erwägen, ob der Beitrag zu einem doppelten Begutachtungsprozess zugelassen wird je nach dem, ob er der thematischen Reichweite der Zeitschrift und den allgemein angenommenen Kriterien für einen wissenschaftlichen Text entspricht.

Wenn der Beitrag zur darauf folgenden Etappe des Begutachtungsprozesses nicht zugelassen wird, wird der Autor über die Entscheidung und die Motive der Chefredakteure kurz benachrichtigt.

2. Die anonymisierte Variante des Beitrags mit gelöschten Angaben zum Autor und entfernten Identifikatoren der Datei wird zwei voneinander unabhängigen Fachpersonen im entsprechenden thematischen Bereich zur Begutachtung geschickt, die mit dem wissenschaftlichen Institut nicht verbunden sind, dessen Vertreter der Autor ist.

Die Gutachter werden von den Chefredakteuren der Zeitschrift je nach dem Thema des Beitrags bestimmt.

3. Die Gutachter füllen eine anonyme Karte der Begutachtung auf Bulgarisch, Englisch oder Deutsch aus. Diese enthält Empfehlungen für die eine Vervollkommnung des Beitrags und eine allgemeine Beurteilung darüber, ob er zur Veröffentlichung in der Zeitschrift bereit ist. Bei gegensätzlichen Beurteilungen wird der Beitrag einem dritten Gutachter zugewiesen.

4. Auf der Grundlage der erhaltenen Gutachten trifft das Redaktionskollegium in einer Besprechung die endgültige Entscheidung zur Veröffentlichung des Beitrags in der Zeitschrift und ergänzt, wenn notwendig, die von den Gutachtern ausgedrückten Empfehlungen für eine Vervollkommnung des Beitrags.

5. Der Autor wird über die Beurteilung und Empfehlungen der Gutachter sowie über die Entscheidung des Redaktionskollegiums benachrichtigt. Er wird dazu aufgefordert, den Empfehlungen für eine Vervollkommnung des Beitrags zu genügen und diesen in einer überarbeiteten Variante neu zu schicken.

6. Im Falle, dass der Beitrag entsprechend den Empfehlungen der Gutachter und des Redaktionskollegiums überarbeitet worden ist, wird er redigiert und zur Veröffentlichung in der Zeitschrift für das entsprechende Jahr vorbereitet.

Beiträge, für die ein Plagiat, Unglaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse oder ein anderer Verstoß gegen die Moral und die ethischen Normen in der Wissenschaft festgestellt worden ist, werden abgelehnt.

Es werden keine Manuskripte angenommen, die bereits veröffentlicht sind, sich im Druck befinden oder künftig in einer anderen Ausgabe erscheinen werden.